Man at Work GmbH. für Humandienstleistung und Personalberatung ( Sitz: 8272 Óbudavár, Fő út 31/ sowie MaW GmbH. / Sitz: 1137 Budapest, Szent István Körút 18 ) - im Weiteren zusammen: Daten-Behandler - erkennen und unterstützen das rechtmäßige Interesse der Personen am Datenschutz, schützen das persönliche Recht und beim Sammeln, bei der Behandlung und Verarbeitung der persönlichen Informationen halten sie sie in Ehren.

Damit das Sammeln, die Verarbeitung und Behandlung in jedweder Form vollständig den Bestimmungen der geltenden Rechtsnorm für Datenbehandlung entspricht, besonders für das Gesetz CXII., Jahr 2011 über das Selbstbestimmungsrecht der Informationen und über die Informationsfreiheit ( im Weiteren: Infogesetz ). Daten-Behandler verrichten die Behandlung der personenbezogenen Daten in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auf Grund folgender Bestimmungen der Ordnung für Datenschutz und Datenbehandlung.

1. Die Rechtsgrundlage der Datenbehandlung
Gemäß Infogesetz, Gesetz 5, Absatz §/1/ basiert sie auf der Zustimmung des Betroffenen. Der/die Betroffene stimmt zu, dass MaW GmbH. das Datensammeln für Man at Work GmbH. verrichtet, sowie Man at Work GmbH. an MaW GmbH. Daten weiterleiten, Zugang gewähren darf zwecks Ziele der Datenbehandlung.

Die Daten der Daten-Behandler:

MaW GmbH. Man at Work GmbH.
Handelsregisternummer: 01-09-189287 Handelsregisternummer: 19-09-504423
Sitz: 1137 Budapest, Szent István körút 18 Sitz: 8272 Óbudavár, Fő út 31
Vertreterin: Gabriella Kasza Vertreter: Csaba Ottó
Telefon: /88/ 400-453 Telefon: /88/ 400-453
E-Mail: maw@maw.hu E-Mail: manatwork@manat

2. Zu welchem Zweck sammeln und behandeln wir die Daten?

Wir sammeln und behandeln persönliche Daten ausschließlich zwecks eigenen Arbeitskraft-Verleihs, Angebot von Arbeitsmöglichkeiten für Betroffene. Wir sammeln die von uns behandelten persönlichen Daten direkt von den Betroffenen, mit ihrer Zustimmung, immer im Einklang mit der Rechtsnorm.

Weitere Ziele der Datensammlung sind unter anderem die Informierung der Arbeitssuchenden über Arbeitsmöglichkeiten, die ihrem Kompetenzen, ihrem Fachwissen entsprechen, die kontinuierliche Aktualisierung der Datenbank, die Informierung unserer Partnerfirmen, die Arbeitsangebote haben, über die potentiellen Bewerber sowie andere administrative Aufgaben.

3. Welche Informationen sammeln wir?

Die Daten-Behandler bekommen, behandeln und speichern persönliche Daten ausschließlich im Zusammenhang mit den Bewerbungen. Die Arbeitssuchenden können uns diese Daten elektronisch oder schriftlich schicken, diese Daten speichern wir in der zentralen Datenbank der Man at Work GmbH. Weitere persönliche Daten bekommen wir direkt von den Arbeitnehmern, wenn er sich um ein konkretes Stellenangebot bewirbt und wenn er an einem persönlichen Gespräch teilnimmt.

Wir sammeln andere besondere Daten ausschließlich dann wenn das spezifische, gesetzlich vorgeschriebene Gründe hat / zum Beispiel bei Arbeitsschutzregelungen /, oder wenn wir vom Betroffenen eine besondere schriftliche Erlaubnis erhalten hatten.

Geben Sie bitte in Ihrem Lebenslauf bei der online Registration keine besonderen Daten an!

Unter besonderer Date verstehen wir den Inhalt des Infogesetzes 3, § 3, laut dessen besondere Daten sind die über Herkunft, Zugehörigkeit zur nationalen oder ethnischen Minderheit, über politische Meinung oder Parteizugehörigkeit, über konfessionelle oder andere weltanschauliche Überzeugung, über Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, über Sexualität, über Gesundheitszustand, über Sucht sowie über persönliche Daten zu Strafsachen.

4. Welche Daten sollen wir sammeln?

Die Daten- Behandler behandeln und speichern folgende Daten und Unterlagen über folgende Daten betreffs Arbeitssuchende:

• Familienname
• Vorname
• Geschlecht
• Staatsbürgerschaft
• Geburtsdaten
• E-Mail-Adresse
• Telefonnummer
• Wohnort / Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer /
• Schulabschlüsse
• Qualifikationen außer dem Schulsystem
• Zeitspannen in früheren Arbeitsverhältnissen / Arbeitsplatz, Stelle /
• Fremdsprachenkenntnisse, -niveau
• Lebensläufe
• Bewerbungsmappen
• Referenzen
• Lohnanspruch
• Ansprüche und Gesichtspunkte zur gesuchten Position und zur Auswahl / Ort der Arbeitstätigkeit, Branche /
• Registrationsdaten / Benutzername, Passwort /

5. An wen und wie leiten wir die Daten weiter?

Die unserer Firma zur Verfügung gestellten persönlichen und besonderen Daten sowie Auskunft über sie - ohne Zustimmung des Betroffenen - werden nur im inneren Kreis verwaltet.

Wir leiten alle Bewerbungsdaten an eine dritte Partei, das heißt, an unseren Auftraggeber nur mit Zustimmung des Betroffenen weiter. Diese Zustimmung kann bei der Unterzeichnung der Ermächtigung in der Datenverwaltungserklärung zur Zeit der Kontaktaufnahme oder später nach elektronischer, schriftlicher oder telefonischer Vereinbarung zu Stande kommen.

Die Liste unseres Auftraggebers ist hier zu finden.

6. Welche Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen ergreifen wir?

Die Speicherung und Bearbeitung der persönlichen Daten können am Standort der Datenverwalter verrichtet werden, Um die Geheimhaltung der persönlichen Daten aufzubewahren, ergreifen wir Sicherheitsmaßnahmen gemäß der gültigen Rechtsnorm. Diese sind administrative, datenverarbeitende und physische Maßnahmen, die die Geheimhaltung und Sicherheit der persönlichen Daten schützen vor unbefugtem Zugang, Änderung, Weiterleitung, Veröffentlichung, Löschung, Vernichtung, zufälliger Vernichtung, technischer Unzulänglichkeit usw.

7. Wie lange dauert die Datenverwaltung?

Bei Arbeitssuchenden verwalten wir die persönlichen Daten nur im zur Realisierung des Zieles nötigen Umfang und Zeitraum. Es kann registriert werden durch die Webseite www.manatwork.hu oder per E-Mail. Auf Wunsch des Betroffenen löschen wir alle Angaben und Unterlagen aus unserer Registration auf Grund eines diesbezüglichen schriftlichen oder elektrischen Wunsches.

8. Wie können die persönlichen Daten modifiziert werden?

Wir gewähren allen Betroffenen die Möglichkeit, ihre persönlichen Daten zu präzisieren, aktualisieren oder löschen. Die von uns verwalteten Daten können schriftlich durch die Adresse unseres Kundenbüros oder per Telefon geändert werden.

9. Wie kann ich meine Daten löschen lassen?


Sie nehmen mit der Annahme der Datenschutzerklärung zur Kenntnis, dass die Löschung der Daten aus der Datenbank nur durch einen schriftlichen Antrag möglich ist, was innerhalb 8 Werktagen nach Erhalt zu Stande kommt. Sie sollen Ihren diesbezüglichen Antrag an das Registrationsbüro oder an die E-Mail-Adresse adatvedelem@manatwork.hu schicken.

10. Modifizierung der Datenschutzerklärung


Die Datenverwalter behalten sich das Recht vor, die Erklärung zu modifizieren, sie veröffentlichen jedenfalls die geänderte Erklärung auf ihrer Homepage.

11. Auskunft über die Rechte der Betroffenen und die Berichtigung zum Rechtsmittel

Die Betroffenen sind berechtigt, die Verwaltung ihrer persönlichen Daten zu beanstanden und die Aufhebung der Datenverwaltung bzw. die Löschung der verwalteten Daten zu beantragen.

Der Betroffene kann bei den Datenverwalter beantragen, ihn über die Verwaltung seiner Rechte zu informieren, seine persönlichen Daten zu berichtigen sowie seine persönlichen Daten zu löschen oder zu sperren.

Auf Antrag des Betroffenen geben die Datenverwalter Auskunft über die Daten , die sie verwalten, bzw. die Datenverwalter in ihrem Auftrag verwalten, über deren Quellen, über Ziel, Rechtsgrundlage, Termin, Name, Adresse des Datenverwalters, über seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Datenverwaltung, im weiteren - im Fall einer Weiterleitung der persönlichen Daten des Betroffenen - über die Rechtsgrundlage der Datenweiterleitung und seinen Empfänger. Die Datenverwalter sind verpflichtet, in kürzester Zeit, aber höchstens in 30 Tagen, in allgemein verständlicher Form, auf den diesbezüglichen Antrag schriftliche Auskunft zu geben. Die Auskunft ist kostenlos, wenn der Informationssuchende im laufenden Jahr keinen Antrag für dieselben Daten den Datenverwaltern stellte. In übrigen Fällen kann Kostenerstattung festgestellt werden. Die Summe der Kostenerstattung kann in einem Vertrag zwischen den Parteien festgelegt werden. Die schon bezahlte Kostenerstattung muss rückerstattet werden, wenn die Daten rechtswidrig verwaltet wurden oder der Antrag für Auskunft zur Berichtigung führte.

Die Informierung des Betroffenen darf von den Datenverwaltern nur in Fällen des Infogesetzes 9. § Absatz /1/sowie 19.§ abgelehnt werden.

Im Fall der Ablehnung der Informierung teilen die Datenverwalter schriftlich mit, auf Grund welcher Regelung der gültigen Rechtsnorm die Ablehnung der Auskunft passierte. Im Fall der Ablehnung der Auskunft informieren die Datenverwalter den Betroffenen über die Möglichkeit des Rechtsmittels sowie über die der Hinwendung zur Nationalen Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit ( im Weiteren: Behörde ).

Wenn persönliche Daten nicht wahrheitsgemäß sind und die wahrheitsgetreue persönliche Daten den Datenverwaltern zur Verfügung steht, werden die persönlichen Daten von den Datenverwaltern berichtigt.

Die persönliche Date muss gelöscht werden, wenn ihre Verwaltung rechtswidrig ist, der betroffenen- laut Infogesetz 14.§ sie verlangt, sie mangelhaft oder irrig ist und dieser Zustand rechtmäßig nicht behandelt werden kann, angenommen, dass das Löschen durch kein Gesetz ausgeschlossen ist, das Ziel der Datenverwaltung er loschen ist oder die Frist der gesetzlich bestimmten Speicherung abgelaufen ist, dies durch das Gericht oder die Behörde angeordnet wurde.

Anstatt des Löschens werden die persönlichen Daten von den Datenverwaltern gesperrt, wenn der Betroffene dies beantragt oder wenn auf Grund der zur Verfügung stehenden Informationen anzunehmen ist, dass das Löschen die berechtigten Interessen des Betroffenen verletzen würde.

Die so gesperrte Date ist nur so lange zu verwalten, bis das Ziel der Datenverwaltung besteht, das das Löschen der persönlichen Date ausschließ.

Die Datenverwalter geben die von ihnen verwalteten persönlichen Daten an, wenn der Betroffene ihre Richtigkeit oder Genauigkeit bestreitet, aber die Unrichtigkeit oder die Ungenauigkeit nicht eindeutig festgestellt werden kann. Über die Richtigstellung, die Sperrung, die Angabe oder das Löschen müssen der Betroffenen, weiterhin alle Personen verständigt werden, an die früher die Daten zwecks Datenverwaltung weitergeleitet wurden. Von der Verständigung kann abgesehen werden, wenn dies angesichts des Ziels der Datenverwaltung das berechtigte Interesse des Betroffenen nicht verletzt. Wenn die Datenverwalter den Antrag des Betroffenen zwecks Richtigstellung, Sperrung oder Löschen nicht erfüllen, teilen sie in 30 Tagen nach Erhalt des Antrags schriftlich die sachlichen und rechtlichen Gründe der Ablehnung mit.

Im Fall der Ablehnung, Richtigstellung, Sperrung oder Löschen informieren die Datenverwalter den Betroffenen über die Möglichkeit des Rechtsmittels und der Hinwendung zur Behörde.

Der Betroffene kann Einspruch einlegen, wenn

• die Verwaltung oder Weiterleitung der persönlichen Daten ausschließlich zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen betreffs der Datenverwalter oder zur berechtigten Geltendmachung des Interesses des Datenverwalters, des Datenempfängers oder einer dritten Partei notwendig ist, mit Ausnahme der obligatorischen Datenverwaltung,
• die Benutzung oder Weiterleitung der persönlichen Daten zwecks direkter Kundenwerbung, Meinungsforschung oder wissenschaftlicher Forschung passiert,
• sowie in durch das Gesetz bestimmten Fällen.

Die Datenverwalter prüfen den Einspruch in kürzester Zeit nach Einreichung des Antrags, aber höchstens in 15 Tagen, sie treffen eine Entscheidung über seine Begründetheit und informieren den Antragsteller schriftlich über die Entscheidung.

Wenn die Datenverwalter die Begründetheit des Einspruchs des Betroffenen feststellen, die Datenverwaltung - die weitere Datenaufnahme und -weiterleitung inbegriffen - einstellen und die Daten sperren sowie über den Einspruch und über die darauf folgenden Maßnahmen alle informieren, an die persönliche Daten in Verbindung mit dem Einspruch weitergeleitet wurden und die verpflichte sind, Maßnahmen zu ergreifen zwecks Geltendmachung des Rechtes auf Einspruch. Falls der Betroffene mit der Entscheidung der Datenverwalter nicht einverstanden ist, bzw. die Datenverwalter die Frist von 15 Tagen versäumen, kann sich der Betroffene - in 30 Tagen nach der Mitteilung der Entscheidung bzw. nach dem letzten Tag der Frist - auf die durch das Infogesetz bestimmte Art und Weise an das Gericht wenden.

Die Datenverwalter dürfen die Daten des Betroffenen nicht löschen, wenn das durch das Datenschutzgesetz angeordnet wurde. Die Daten dürfen jedoch nicht an den Datenempfänger weitergeleitet werden, wenn die Datenverwalter mit dem Einspruch einverstanden waren das Gericht die Rechtmäßigkeit des Einspruchs feststellte. Der Betroffene kann sich im Fall der Verletzung seiner Rechte gegen die Datenverwalter an das Gericht wenden sowie in obigen Fällen des Einspruchs gegen die Datenverwaltung der persönlichen Daten. Das Gericht verfährt in der Angelegenheit außer der Reihe.

Die Datenverwalter sind verpflichtet zu prüfen, ob die Datenverwaltung der Rechtsnorm entspricht. Laut Infogesetz 21. §, Absatz (5) und (6) muss der Datenempfänger die Rechtmäßigkeit der Datenweiterleitung an ihn beweisen.

Die Beurteilung des Rechtsstreites gehört zur Kompetenz des Gerichtshofes. Der Rechtsstreit kann - der Wahl des Betroffenen zufolge - im Wohnort oder Aufenthaltsort des Betroffenen auch vor dem Gerichtshof eingeleitet werden. Im Rechtsstreit kann auch eine Person eine Partei bilden, die übrigens über keine Parteifähigkeit verfügt. Die Behörde darf dem Prozess zwecks Obsiegen des Betroffenen beitreten.

Wenn das Gericht dem Antrag stattgibt, verpflichtet es die Datenverwalter, Auskunft zu erteilen, die Daten zu berichtigen, sperren, löschen, die durch die automatisierte Datenbearbeitung getroffene Entscheidung zu vernichten, das Einspruchsrecht des Betroffenen zu berücksichtigen, bzw. die durch das Infogesetz 21.§ bestimmten Daten, beantragt von dem Datenempfänger, auszugeben.

Wenn das Gesetz in den durch den im Infogesetz bestimmten Fällen den Antrag des Datenempfängers ablehnt, sind die Datenverwalter verpflichtet, die persönlichen Daten des Betroffenen in 3 Tagen nach der Mitteilung des Urteils zu löschen.

Die Datenverwalter sind auch dann verpflichtet, die Daten zu löschen, wenn sich der Datenempfänger innerhalb der Frist, bestimmt durch das Infogesetz 21. §, Absatz (5) bzw. (6) nicht an das Gericht wendet.

Das Gericht kann - durch Bekanntmachung der Identifikationsdaten des Datenverwalters - die Veröffentlichung des Urteils anordnen, wenn die Interessen des Datenschutzes und die in diesem Gesetz geschützten Rechte vieler Betroffener dies erfordern.

14.05.2015

GmbH. - NAIH-73314/2014
MaW GmbH. - NAIH-85575/2015

(Registernummer der Privat-Arbeitsvermittlung: 1237/2001)
(Registernummer des Privat-Arbeitskraftverleihs: 3440/2001)
(Registernummer für Datenschutz: NAIH-73314/2014, NAIH-85575/2015)